Diese interaktive Karte ermöglicht es Ihnen verschiedene Stationen des Rundgangs zu erkunden. Sie bietet Informationen zu den jeweiligen Orten und deren Bedeutung im Kontext der Grundrechte.
Parlament
Dr. Karl Renner-Ring 3, 1010 Wien
Das Parlament ist die demokratische Vertretung der Bevölkerung inÖsterreich., da die Gesetze beschließt.Es besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat (erste Kammer) und dem Bundesrat (zweite Kammer). Ab dem Alter von 16 Jahren haben – allerdings nur österreichische Staatsbürger*innen - das Recht den Nationalrat zu wählen.
Art 26 B-VG
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Verfassungsgerichtshof
Freyung 8, 1010 Wien
Für die Durchsetzung von Grundrechten kann als letztinstanzliches Höchstgericht der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien angerufen werden. Er ist somit der Hüter der Grundrechte in Österreich. Über die Möglichkeiten in Österreich hinaus besteht international der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der für Verletzungen der Europäischen Konvention für Menschenrechte zuständig ist und in Straßburg angesiedelt ist. Auf Ebene der Europäischen Union ist der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) für die Wahrung der Grundrechte-Charta der EU zuständig. Dieser befindet sich in Luxemburg.
Art 13 EMRK
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Ballhausplatz
Ballhausplatz 1, 1010 Wien
Das Bundeskanzleramt am Ballhausplatz ist der Sitz der österreichischen Bundesregierung und damit das wichtigste politische Zentrum der Republik Österreich. Vor dem Gebäude also auf dem Ballhausplatz werden deshalb oft Demonstrationen abgehalten, um sich öffentlich für politische Anliegen einzusetzen. Das Versammlungsrecht steht jeder Person in Österreich zu.
Artikel 12 StGG Artikel 11 EMRK Art 12 GRC
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Secession
Friedrichstraße 12, 1010 Wien
Die Secession ist die Heimat der Künstlervereinigung. In dem Kunsthaus, das sich auf zeitgenössische Kunst spezialisiert hat, ist die Kunstfreiheit in jeder ihrer Ausstellungen sichtbar. Es bietet Künstler*innen Raum um sich künstlerische Ideen und Herausforderungen zu widmen. Auf dem Gebäude findet sich der Spruch entsprechende Spruch: „Der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit“.
Art 13 GRC Artikel 17a StGG
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Burgtheater
Universitätsring 2, 1010 Wien
Das Burgtheater in Wien ist eines der wichtigsten Theater im deutschsprachigen Raum und damit ein ist ein zentraler Ort für Kunst- und Meinungsfreiheit in Österreich. Künstler*innen haben das Recht, ihre Ideen und Meinungen frei auszudrücken, welches sich in den Aufführungen des Burgtheaters widerspiegelt. In der Geschichte des Theaters gab es jedoch Phasen, in denen die Meinungs- und Kunstfreiheit eingeschränkt waren, ja sogar unterdrückt wurden.
Art 13 GRC Artikel 17a StGG
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Judenplatz
Judenplatz 8, 1010 Wien
Der Judenplatz erinnert an die massiven Grundrechtsverletzungen im Nationalsozialismus, durch den Holocaust, insbesondere in Hinblick auf das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und der unmenschlichen Behandlung. So findet sich am Judenplatz das Shoah-Mahnmal von Rachel Whiteread Rund um das Shoah-Mahnmal auf Bodenfriesen sind die Ortsnamen eingelassen, in welchen österreichische Jüd*innen während der NS-Herrschaft zu Tode kamen. Derartige Erinnerungsstätten sind auch ein wichtiger Ort, um die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte zu verstehen.
Art 2 EMRK Artikel 2 GRC Art 85 B-VG Art 1 13. ZP-EMRK Artikel 2 Abs 2 GRC Art 3 EMRK Art 4 GRC
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Omofuma Denkmal
Mariahilfer Straße 1, 1070 Wien
Vor dem Museumsquartier befindet sich der Platz der Menschenrechte. Das Denkmal erinnert an Marcus Omofuma, ein in Nigeria geborener Mann, der in Österreich um Asyl ansuchte. Nach Ablehnung des Antrags sollte er im Jahr 1999 von Österreich in einem Flugzeug nach Bulgarien gebracht werden. Bei diesem einstündigen Flug kam er ums Leben. Er erstickte aufgrund von Klebebändern, welche Polizisten benutzten, um nicht nur an den Sitz zu binden, sondern auch seinen Mund und Nase zu verkleben, damit er nicht schreien konnte. Er starb qualvoll an Ersticken oder Herzversagen. Deshalb erinnert das Denkmal auch heute noch an das Verbot der Folter sowie der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung.
Art 2 EMRK Artikel 2 GRC Art 3 EMRK Art 4 GRC Art 14 EMRK Artikel 21 GRC
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Platz der Kinderrechte
Winarskystrasse 10, 1200 Wien
Der Platz der Kinderrechte behandelt die Rechte, die jedem Kind in Österreich zukommt. Die internationale Kinderrechtskonvention sieht eine Vielzahl von Rechten für Kinder vor. Österreich hat von diesen Rechten aber nur einen kleinen Teil in die Verfassung als Grundrechte aufgenommen. Auf dem Platz wurde auch ein Denkmal errichtet, welches von Kindern für Kinder konzipiert wurde.
Art 1 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern Art 2 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern Art 3 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern Art 4 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern Art 5 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern Art 6 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
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Rabenstein, heutiger Schlickplatz
Schlickplatz 1, 1090 Wien
Am heutigen Schlickplatz wurden vor langer Zeit Hinrichtungen durchgeführt. Die letzte Hinrichtung wurde vor 219 Jahren abgehalten. Der Platz erinnert damit auch heute noch an die Todesstrafe aus vergangenen Zeiten. Heutzutage darf niemand mehr als Strafe für Verbrechen umgebracht werden, da die Todesstrafe bereits 1950 abgeschafft wurde. Es handelt sich dabei um ein Grundrecht. Selbst auf die schwersten Straftaten steht Gefängnis- und nicht die Todesstrafe.
Art 85 B-VG Art 1 13. ZP-EMRK Artikel 2 Abs 2 GRC
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Theater in der Josefstadt
Josefstädter Straße 26, 1080 Wien
Das Theater in der Josefstadt ist eines von vielen Theatern in Wien. Es ist aber ein traditionelles Theater der Stadt, das auch heute die Kunstfreiheit in besonderer Weise widerspiegelt. Das Theater, in welchem sowohl klassische Dramen als auch zeitgenössische Stücke gespielt werden, zeigt in seinen Inszenierungen wie wichtig Kunstfreiheit auch noch heute ist.
Artikel 17a StGG Art 13 GRC
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Justizanstalt Josefstadt
Wickenburggasse 18, 1080 Wien
Die Justizanstalt Josefstadt ist eines der großen Gefängnisse in Wien, in dem viele Häftlinge ihre Strafe verbüßen. Mit einer Inhaftierung ist eine massive Einschränkung des Rehts auf Freiheit verbunden. In Österreich darf aber niemand ohne Grund und richterlichen Beschluss inhaftiert werden, da jeder Person das (Grund)Recht auf Freiheit zukommt. Gefängnisse erinnern daran, dass früher Menschen oft willkürlich oder zur Unterdrückung, etwa ihrer politischen Ansichten, inhaftiert wurden.
Art 1 Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 Art 5 EMRK Art 6 GRC
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Gestapo-Hauptquartier Wien Mahnmal
Morzinplatz 4, 1010 Wien
Das Mahnmal ist auch heute noch eine Gedenkstätte an die unermessliche Gewalt des Nationalsozialismus. Es erinnert an das Gestapo Hauptquartier, welches sich im ehemaligen Hotel Metropol befand, in welchem zur Zeit des Nationalsozialismus unter Folter Menschen wegen ihrer Religion, ihrer Gesinnung, äußerer Merkmale oder einfach wegen unterstellter Behauptungen verhört wurden. Oftmals wurde die Menschen sodann in ein KZ verbracht und auf unmenschliche Weise behandelt und getötet.
Art 2 EMRK Artikel 2 GRC Art 85 B-VG Art 1 13. ZP-EMRK Artikel 2 Abs 2 GRC Art 3 EMRK Art 4 GRC
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Romaplatz
Romaplatz 1, 1210 Wien
In der Zuwanderungsbewegung im 19. Jahrhundert migrierten auch das „fahrende Volk“ die Roma nach Wien. 1940, im zweiten Weltkrieg, begann die Deportation der Minderheit Roma in das besetzte polnische Generalgouvernement. Im Gedenken an die schrecklichen Geschehnisse der Vergangenheit wurde in Wien ein Platz den Roma gewidmet.
Art 19 StGG Art 19 StGG Art 66 Staatsvertrag von St. Germain Art 67 Staatsvertrag von St. Germain Art 7 Staatsvertrag von Wien Art 1 § 7 Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten § 1 Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland Art 4 4. ZP-EMRK
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Universität Wien, Hauptgebäude
Universitätsring 1, 1010 Wien
Die Universität Wien ist die älteste Universität Österreichs. Sie wurde 1365 errichtet und steht die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre. Ein Blick in andere Länder auf diese Welt zeigt wie gefährdet die Wissenschaftsfreiheit sein kann. Die Universität Wien ist insoweit ein Sinnbild für den freien Austausch freier unterschiedlicher Meinungen auf wissenschaftlicher Grundlage.
Artikel 17 StGG Art 13 GRC
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Leopoldstädter Tempel
Tempelgasse 3, 1020 Wien
Der Leopoldstädter Tempel war die zweitgrößte Synagoge in Wien (nach dem Stadttempel). Sie wurde 1858 eröffnet und hatte erstmals das damalige Privileg auch nach außen sichtbar zu sein. Dadurch wurde die Freiheit die Religion auch öffentlich zum Ausdruck zu bringen deutlich. Im Zuge der Novemberpogrome 1938 wurde die Synagoge zerstört. Der Tempel war vor seiner Vernichtung ein Zentrum des kulturellerem und religiösen Lebens der in Wien lebenden Jüdinnen und Juden. Ein Mahnmal mit vier weißen Säulen erinnert heute an den zerstörten Tempel.
Art 14 StGG Art 9 EMRK Art 63 Staatsvertrag von St. Germain EMRK Art 17 GRC
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Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
Die Datenschutzbehörde überwacht die Durchsetzung des Datenschutzes in Österreich. Da jede Person in Österreich ein Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten hat, ist sie im 21. Jh eine wichtige Institution Österreichs. So kontrolliert sie auch die Einhaltung des Datenschutzes durch den Staat, also etwa durch Schulen, die Polizei oder die Finanzverwaltung.
§ 1 DSG Art 8 GRC
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Der Standard
Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien
Der Standard ist eine der in Österreich erscheinenden Tageszeitung. Die Zeitung ist ein gutes Beispiel für die Presse- und Meinungsfreiheit, da es von großer Bedeutung ist, dass Journalistinnen und Journalisten frei und unabhängig über relevante Themen berichten und zu den Inhalte auch ihre Meinung äußern können.
Artikel 13 StGG Artikel 10 EMRK Art 11 GRC Artikel 13 Abs 2 StGG Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918
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Straflandesgericht
Landesgerichtsstraße 11, 1080 Wien
Das Landesgericht für Strafsachen ist verantwortlich für die Entscheidung in Fällen von Straftaten, also Vergehen und insbesondere Verbrechen, die begangen werden. Bei der Entscheidung in Strafsachen müssen Regeln der fairen Verfahren eingehalten werden, auf die jeder Mensch ein Recht hat. Dazu gehört etwa das Recht gehört zu werden oder in Strafsachen auch das Recht auf eine Verteidigung durch Anwält*innen.
Art 6 EMRK Artikel 41 GRC Artikel 47 GRC Art 7 EMRK Artikel 49 GRC Art 83 Abs 2 B-VG Art 6 Abs 2 EMRK Artikel 48 GRC Art 90 Abs 2 B-VG Art 4 7. ZP-EMRK Artikel 50 GRC Art 2 7. ZP-EMRK Art 3 7. ZP-EMRK Art 13 EMRK Art 1 7. ZP-EMRK
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Europäische Agentur der Grundrechte
Schwarzenbergplatz 11, 1040 Wien
In der Europäischen Union (EU)stehen die Grundrechte jedem Menschen zu. Dafür gibt es eine eigene Grundrechte-Charta der EU. Unabhängig von ihrer Identität, ihren Überzeugungen oder ihrer Lebensweise haben sie Anspruch auf diese Rechte. Die Europäische Agentur der Grundrechte hat ihren Sitz in Wien und setzt sich von Wien aus für die Förderung und den Schutz dieser europäischen Grundrechte in allen 27 Mitgliedsstaaten ein.
Artikel 21 GRC Artikel 50 GRC Artikel 48 GRC Artikel 49 GRC Artikel 47 GRC Artikel 41 GRC Artikel 20 GRC Artikel 14 GRC Art 13 GRC Art 16 GRC Art 15 GRC Art 17 GRC Art 40 GRC Art 39 GRC Art 12 GRC Art 44 GRC Art 11 GRC Art 8 GRC Art 7 GRC Art 6 GRC Art 5 GRC Art 4 GRC Artikel 2 Abs 2 GRC Artikel 2 GRC
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Sigmund-Freud-Universität
Freud Platz 1, 1020 Wien
Die Sigmund-Freud-Privatuniversität ist die größte Privatuniversität Österreichs. Neben den staatlichen Universitäten gibt es auch zahlreiche Privatuniversitäten. Auch diese sind Orte für die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre sowie die Meinungsfreiheit der wissenschaftlich Tätigen wie der Studierenden.
Artikel 17 StGG Art 13 GRC
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Die Presse
Hainburger Straße 33, 1030 Wien
Die Presse ist eine der wichtigsten österreichischen Tageszeitungen. Zeitungen sind ein konkretes Beispiel für die Presse- und Meinungsfreiheit. Journalist*innen sollen unbeeinflusst und unabhängig über relevante Themen berichten können und dabei ihre Meinung zu den aktuellen Entwicklungen zum Ausdruck bringen können.
Artikel 13 StGG Artikel 10 EMRK Art 11 GRC Artikel 13 Abs 2 StGG Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918
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